1. Zweck und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den gesamten Geschäftsbereich der MKY Group AG. Die Firma ist in den Bereichen Treuhand, Unternehmens- und Steuerberatung sowie in den Nebenbereichen Vermittlung von individuellen Sozialversicherungslösungen tätig.
Der Auftraggeber anerkennt mit Erteilung eines Auftrags dien Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MKY Group AG. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil aller Offerten und Auftragsbestätigungen der MKY Group AG. Sie haben Vorrang vor allfälliger allgemeinen Auftrags¬ und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
Die MKY Group AG behält sich das Recht vor, an diesen AGB jederzeit Änderungen vorzunehmen und die jeweils aktuelle Fassung auf ihrer Webseite zu veröffentlichen. Die neue Version der AGB tritt durch Publikation auf der Internetseite der MKY Group AG in Kraft.
2. Vertragsbeginn, Vertragsdauer und Beendigung des Auftrags
Der Vertragsabschluss kommt durch die Bestätigung der MKY Group AG über die Vereinbarung betreffend den Bezug von Produkten und / oder Dienstleistungen durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt des Weiteren zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
Die zwischen dem Auftraggeber und der Beauftragten abgeschlossene Auftragsvereinbarung beginnt mit deren Unterzeichnung und endet mit dem vereinbarten Zeitablauf, der vollständigen Auftragserfüllung bzw. Erbringung, durch Ablauf einer vereinbarten Zeit oder durch Kündigung.
Die Beauftragte ist insbesondere bei drohender Insolvenz, Forderungsausständen mit Überfälligkeiten von mehr als 90 Tagen oder Überschuldung des Auftraggebers berechtigt, diesen Auftrag sofort und ohne Pflicht zur Weiterführung der angefangenen Arbeiten zu kündigen. Gleich verhält es sich, wenn der Auftraggeber ein rechtswidriges Verhalten von der Beauftragten verlangt. In allen Fällen stehen dieser die Honoraransprüche für die erbrachten Leistungen zu, und zwar ungeachtet der Nichtvollendung der Arbeiten. Die MKY Group AG ist vom Kunden schadlos zu halten. Erfolgt die ordentliche Kündigung zur Unzeit, ist die kündigende Partei verpflichtet, der anderen Partei den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen, gegebenenfalls zusätzlich zum Honoraranspruch auf der Basis des effektiven Stundenaufwandes und der jeweils geltenden Stundensätze zuzüglich der angefallenen Auslagen. Ausnahme bildet der in diesem Abschnitt im ersten Satz erwähnte Sachverhalt.
Bei Auftragsbeendigung ist die Beauftragte berechtigt, dem Auftraggeber für die ihr aus der Beendigung des Auftragsverhältnisses entstehenden Infrastruktur- und Archivierungsaufwände eine pauschale Entschädigung von CHF 250.00 exkl. Mehrwertsteuer zu belasten. Dies gilt auch, falls die Beauftragte den Auftrag selbst beendet.
Das Auftragsverhältnis erlischt bei natürlichen Personen mit dem Tod oder dem Eintritt der Handlungsunfähigkeit des Auftraggebers oder aus einem anderen Grund gemäss Art. 35 oder 405 des schweizerischen Obligationenrechts. Fällt der Auftraggeber in Konkurs oder wird ein ähnliches Verfahren über ihn eröffnet, erlischt der Auftrag erst nach dessen Widerruf bzw. Kündigung durch die MKY Group AG oder die zuständigen Behörden.
3. Nebenaufträge
Die MKY Group AG ist berechtigt, Mitarbeiter, sachverständige externe Berater, Unternehmen und Institutionen zur Ausführung des Auftrags beizuziehen, die im Auftrag und für Rechnung von der MKY Group AG tätig sind (Recht zur Substitution).
Die Beauftragte hat die Befugnis, auf Rechnung der Auftraggeberin sämtliche Massnahmen zu ergreifen, welche die sorgfältige Auftragserfüllung erfordert. Insbesondere ist sie bevollmächtigt, auf Rechnung der Auftraggeberin Auskünfte von Bank- und bankähnlichen Institutionen, von Steuerbehörden, Sozialversicherungsinstituten, Versicherungsgesellschaften, Betreibungs- und Konkursämter, dem Handelsregisteramt und dergleichen einzuholen.
Sie hat zudem das Recht, im Rahmen der allgemeinen Betreuungspflicht und im Zusammenhang mit den ihr erteilten Aufträgen für die Auftraggeberin Analysen/Recherchen und sonstige Arbeiten auszuführen, welche sie in guten Treuen im Sinne einer umsichtigen Auftragserfüllung als notwendig erachtet
4. Honorar und Auslagen
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MWST).
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäss Preisliste der MKY Group AG. Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit an die Marktentwicklung anzupassen.
Neben dem Honoraranspruch hat die MKY Group AG Anspruch auf Erstattung der angefallenen Auslagen und Dritthonorar. Bedient sich die MKY Group AG zur Erbringung ihrer Leistungen Dritter, verpflichtet sich der Kunde, auf Verlangen, die Honoraransprüche und angefallenen Auslagen dieser Dritten direkt zu begleichen und die MKY Group AG von eingegangenen Verpflichtungen freizustellen. Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen des Umfanges der notwendigerweise anfallenden Tätigkeiten und werden auf der Grundlage der vom Kunden angegebenen Daten erstellt. Daher sind sie für die endgültige Berechnung des Honorars nicht verbindlich.
Die MKY Group AG kann angemessene Vorschüsse auf Honorare und Auslagen verlangen sowie einzelne oder regelmässige Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Im Falle der Anforderung eines Vorschusses oder der Stellung einer Zwischenrechnung kann sie die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Zahlung der geltend gemachten Beträge abhängig machen. Dies wird beispielsweise bei der Begleitung von Konkursabwicklungen oder anderweitig risikobehafteten Geschäften entsprechend abgewickelt.
5. Zahlungsbedingungen
Der Kunde ist verpflichtet den in Rechnung gestellten Betrag innert dem angegebenen Zahlungsziel ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Das Verrechnungsrecht des Auftraggebers wird ausgeschlossen.
Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug. Vorbehalten bleiben Mahngebühren der MKY Group AG. Bei Inkassomassnahmen eine Inkassogebühr von CHF 300.00. Ab dem Zeitpunkt des Verzuges, schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% – maximal jedoch gemäss den Bestimmungen gemäss geltenden Obligationenrecht. Für die Geltendmachung von Forderungen gegenüber dem Auftraggeber aus dem Auftragsverhältnis, ist die MKY Group AG von der Schweigepflicht und vom Berufsgeheimnis befreit.
Bietet die Firma auch Produkte über eine Onlineplattform zum Kauf, Miete oder sonstiger Nutzung an, so kann sie Bezahlungen auch auf dem elektronischen Weg im Rahmen des Bestellvorganges (Kreditkarten, PayPal, Kryptowährungen oder anderen Zahlungssysteme) verlangen.
6. Mitwirkung des Auftraggebers und Informationspflicht
Die Auftraggeberin verpflichtet sich, sämtliche Vorkehrungen umgehend vorzunehmen und nichts zu unterlassen, damit die Beauftragte ihren Auftrag gemäss den gesetzlichen, statutarischen und reglementarischen Bestimmungen, sowie der ihr obliegenden Sorgfalt tatsächlich und sachgerecht erfüllen kann. Insbesondere hat er der Beauftragten unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass der Beauftragten eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Ebenso ist der Auftraggeber verpflichtet, die Beauftragte zeitgerecht über alle Geschäftsvorfälle, Vorgänge und Umstände zu informieren, welche die Beauftrage zwecks ordnungsgemässer Erfüllung des Auftrages kennen muss.
In jedem Fall ist unaufgefordert offenzulegen, wer wirtschaftlich an den getätigten Geschäften berechtigt ist. Jede Veränderung im Verwaltungsrat und/oder dem Gesellschafter-/ Geschäftsführerstatus ist der Beauftragten unter Angabe der aktuellen Personalien unaufgefordert und ohne Verzug mitzuteilen.